Im vergangenen Jahr wurde der Personenkreis der Berichtigten für eine freiwillige Rentenversicherung erweitert. Nach dieser Neuregelung können auch DokorandInnen, die mit einem Stipendium promovieren, nun i.d.R. freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Nähere Informationen bei der Deutschen Rentenversicherung.
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