Ein Stipendiat der Rosa-Luxemburg-Stiftung hat gegen die Bemessungsgrundlage seiner Krankenkasse geklagt. Die Kasse hatte sein Einkommen mit dem vollen Stipendiensatz von 1150€ festgelegt. Das Sozialgericht Hannover gab dem Stipendiaten mit seiner Klage recht und setzte sein zu bemessendes Einkommen so fest, wie es zuvor auch von der Kasse mit ca. 830€ berechnet wurde. Die Krankenkasse hatte zunächst berufung eingelegt, inzwischen das Urteil aber anerkannt. Die Urteilsbegründung des Sozialgerichts Hannover ist hier zu finden:
Weitere Stipendiaten haben sich inzwischen auf dieses Urteil berufen und so die eigenen Krankenkassen zur senkung der Beiträge bewegen können
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