Rechtliche Schritte gegen Krankenkassen

Ein Stipendiat der Rosa-Luxemburg-Stiftung hat gegen die Bemessungsgrundlage seiner geklagt. Die Kasse hatte sein Einkommen mit dem vollen Stipendiensatz von 1150€ festgelegt. Das Sozialgericht Hannover gab dem Stipendiaten mit seiner Klage recht und setzte sein zu bemessendes Einkommen so fest, wie es zuvor auch von der Kasse mit ca. 830€ berechnet wurde. Die hatte zunächst berufung eingelegt, inzwischen das Urteil aber anerkannt.  Die Urteilsbegründung des Sozialgerichts Hannover ist hier zu finden:

http://www.uni-erfurt.de/fileadmin/user-docs/Promovierendenvertretung/krankenkasse_urteilsbegruendung.pdf

Weitere Stipendiaten haben sich inzwischen auf dieses Urteil berufen und so die eigenen Krankenkassen zur senkung der Beiträge bewegen können

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Über den Autor

Lennart Pundt gehört zur Hamburger Stipendiatengruppe und promoviert an der Universität Hamburg. Er war Promotionssprecher 2009/2010.